Vorübergehende Unterstützung durch unsere Pflege

Pflegende Angehörige leisten täglich Großes, doch auch sie brauchen Pausen. Unsere Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, neue Energie zu tanken, während wir die Betreuung Ihres Angehörigen einfühlsam und zuverlässig übernehmen.

Wann ist unsere Kurzzeitpflege sinnvoll?

  • Bei Krankheit oder dringenden Verpflichtungen.
  • Während eines Urlaubs oder einer Auszeit.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt des Angehörigen.
  • Wenn kurzfristig keine häusliche Pflege organisiert werden kann.

Wir bieten eine liebevolle Betreuung, medizinische Versorgung und Aktivitäten, die das Wohlbefinden fördern. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich!

Was ist Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege wendet sich an Pflegebedürftige, die eine Nachsorgebehandlung oder Erholung benötigen. Sie beinhaltet auch die Urlaubspflege: Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten, kann Pflegeurlaub gewährt werden. Ziel: Kurzfristige Entlastung der pflegenden Angehörigen und Gewährleistung einer sicheren Betreuung.

Verhinderungspflege tritt ein, wenn die pflegende Person durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände verhindert ist. Ziel: Sicherstellung der Pflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.

Seit wann? Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Die gesetzliche Grundlage ist § 42a SGB XI.

Für wie lange? Die Leistungen können bis zu acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden.

Welches Budget steht zur Verfügung? Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, der beliebig zwischen beiden Pflegeformen aufgeteilt werden kann.

Welcher Pflegegrad ist Voraussetzung? Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.

Wie werden die Leistungen beantragt? Die Leistungen können entweder im Voraus beantragt oder – bei unvorhergesehener Verhinderung – auch rückwirkend nach Antragstellung anerkannt werden.

Kostenübernahme für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten bis zur Höhe des Budgets. Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege werden 50 Prozent des regulären Pflegegeldes weitergezahlt (für bis zu acht Wochen).

Haben Sie Fragen?

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch unter info@emvia.de.

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