Qualitätsmanagement
auf allen Ebenen

Um höchste Qualitätsstandards zu gewährleisten und Ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen sicherzustellen, haben wir ein mehrstufiges Qualitätsmanagementsystem etabliert. Unser zentrales Qualitätsmanagement definiert die Qualitätsmaßstäbe basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Anforderungen der Gesundheitsämter, Heimaufsichten und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Es legt Prozesse und Leitlinien fest und steuert das Beschwerdemanagement.

Unsere regionalen Qualitätsleiter*innen überprüfen die Einhaltung der Standards in den Einrichtungen und identifizieren Optimierungspotenziale. Sie beraten die Regionalleiter*innen bei der konkreten Umsetzung von Verbesserungen.

Vor Ort sind die Einrichtungsleiter*innen, Pflegedienstleiter*innen und die Qualitätsdokumentationsbeauftragten für die Einhaltung der Qualitätsvorgaben verantwortlich. Sie sorgen für die praktische Umsetzung der Standards und schulen die Mitarbeiter*innen regelmäßig.

Unser hoher Qualitätsanspruch

Unsere tägliche Verpflichtung zur bestmöglichen Pflege und Betreuung orientiert sich an der Pflege-Charta der Bundesrepublik Deutschland.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Willensfreiheit, Fürsprache und Fürsorge

Ihr Wille und Ihre Entscheidungsfreiheit müssen respektiert werden. Auch wenn Sie sich sprachlich nicht äußern können, wird Ihr Verhalten als Ausdruck Ihres Willens berücksichtigt. Menschen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten sind entsprechend ihrem Verständnis in Entscheidungen einzubeziehen.

Wahl des Lebensortes, der Pflege und der Tagesgestaltung

Ihre Wünsche zur Wohnform, Pflege, medizinischen Versorgung und Gestaltung des Alltags sollen in Absprache mit Ihnen und gegebenenfalls Ihren Vertrauenspersonen berücksichtigt werden. Selbst wenn Sie nicht selbst entscheiden können, haben die Beteiligten in Ihrem Sinne zu handeln.

 Regelung finanzieller und behördlicher Angelegenheiten

Sie haben das Recht auf Unterstützung bei finanziellen, behördlichen oder rechtlichen Angelegenheiten. Personen, die Sie beraten, müssen in Ihrem besten Interesse handeln und dürfen Ihnen keinen wirtschaftlichen oder rechtlichen Schaden zufügen.

 Vorausverfügungen und Vorsorge

Falls Sie später Ihren Willen nicht mehr äußern können, sind frühzeitige Verfügungen wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten verbindlich. Sie können zudem festlegen, wer als Betreuer bestellt werden soll.

 Abwägung von Selbstbestimmung und Fürsorge

Konflikte zwischen Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht (z. B. bei Sturzgefahr oder Nahrungsverweigerung) müssen in Gesprächen mit allen Beteiligten sorgfältig abgewogen werden.

 Grenzen der Selbstbestimmung

Ihre Freiheit endet dort, wo die Rechte anderer betroffen sind. Finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen können die Wahlmöglichkeiten einschränken, jedoch bleibt das Ziel, Ihr Selbstbestimmungsrecht bestmöglich umzusetzen.

 Gesundheitsförderung und Prävention

Unabhängig von Alter oder Behinderung haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Pflege und Therapie sollen Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten erhalten oder verbessern, um Ihnen größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Schutz vor körperlichen und seelischen Gefahren.

Recht auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Vernachlässigung und unsachgemäßer Behandlung.

Schutz vor Gewalt

Niemand darf Sie schlagen, festhalten, beleidigen, bedrohen oder sexuell belästigen. Sie müssen respektvoll behandelt und mit Ihrem Namen angesprochen werden.

Schutz vor Vernachlässigung

Sie haben Anspruch auf rechtzeitige und angemessene Pflege, Nahrung, Hilfe und Schutz vor gesundheitlichen Risiken wie Wundliegen oder Überhitzung.

Schutz vor unsachgemäßer Behandlung

Medikamente und medizinische Maßnahmen müssen sorgfältig und mit Aufklärung erfolgen. Ihre Wahrnehmungen und Beschwerden müssen ernst genommen werden.

Schutz vor Freiheitsentzug

Sie haben das Recht auf Bewegungsfreiheit. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind nur mit richterlicher Genehmigung und in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.

Hilfe bei Gewalt

Erleben Sie Gewalt, Missachtung oder Vernachlässigung, sollten Sie oder Ihre Vertrauensperson dies melden. Pflegekräfte und Ärzte sind verpflichtet, Anzeichen von Misshandlung zu erkennen und angemessen zu reagieren. Bei Gewaltverdacht müssen Untersuchungen erfolgen und Behörden informiert werden. Psychologische Unterstützung steht Ihnen auf Wunsch zu.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Respekt des Privatbereichs

Ihr Wohn- und Sanitärraum darf nur mit Ankündigung betreten werden. Klopfen oder Klingeln ist üblich, und Ihr Rückruf sollte abgewartet werden.

Möglichkeit des Rückzugs

Sie haben das Recht auf Ungestörtheit und vertrauliche Gespräche. Auch in stationären Einrichtungen muss Raum für persönliche Gespräche und Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden.

Persönliche Gegenstände

Sie dürfen private Dinge wie Möbel, Bilder oder Kleidung nutzen, auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Vereinbarungen hierzu sind oft Teil von Heimverträgen.

Besuchsrecht

Sie können jederzeit Besuch empfangen. Wenn Sie sich den Wohnraum mit jemandem teilen, sollte auf dessen Ruhebedürfnis Rücksicht genommen werden. Unerwünschte Besucher können abgewiesen werden.

Achtsamer Umgang mit Schamgefühlen

Pflege und Behandlung erfolgen mit größtmöglicher Diskretion und Einfühlsamkeit, besonders im Bereich der Körperhygiene. Sie können Bedenken gegenüber bestimmten Pflegekräften äußern und angemessene Lösungen erwarten.

Brief- und Datenschutz

Ihre Post darf nur von Ihnen oder einer von Ihnen bestimmten Vertrauensperson entgegengenommen und geöffnet werden. Persönliche Daten und Dokumente dürfen nur mit Ihrer Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben verarbeitet werden.

Respekt vor Identität und Sexualität

Ihre geschlechtliche Identität, Sexualität und Lebensweise sind zu respektieren. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist unzulässig. Die Möglichkeiten für intime Beziehungen können von den Gegebenheiten der Einrichtung abhängen.

Einschränkungen

Das Recht auf Privatheit kann durch Pflegebedürfnisse begrenzt sein. Dennoch müssen alle Beteiligten darauf achten, Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Jeder pflegebedürftige Mensch hat Anspruch auf fachgerechte und individuelle Pflege, Betreuung und Behandlung.

Fachliche und zugewandte Pflege

Professionelle Hilfe muss fachlich kompetent, einfühlsam und nach aktuellem medizinischem und pflegerischem Stand erfolgen. Pflegekräfte sollen entsprechend qualifiziert sein und regelmäßig fortgebildet werden.

Kooperation und Informationsaustausch

Alle an der Pflege Beteiligten müssen eng zusammenarbeiten, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen. Wichtige Informationen sind zwischen den Akteuren rechtzeitig und unter Wahrung des Datenschutzes weiterzugeben.

Einbindung von Angehörigen und Ehrenamtlichen

Auf Wunsch sollen Vertrauenspersonen in die Pflege einbezogen und über relevante Maßnahmen informiert werden. Ihre Mitwirkung kann zur Verbesserung der Versorgung beitragen.

Individuelle Pflegeplanung

Pflege muss sich an den persönlichen Bedürfnissen orientieren, die Selbstständigkeit fördern und Beschwerden lindern. Ziele und Maßnahmen sollten regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Feste Ansprechpartner

Jede pflegebedürftige Person soll feste, vertraute Pflegekräfte haben, um eine kontinuierliche und persönliche Betreuung zu gewährleisten. Häufige Personalwechsel sind zu vermeiden.

Berücksichtigung von Lebensgewohnheiten

Persönliche Routinen, kulturelle Hintergründe und individuelle Gewohnheiten, etwa Schlafzeiten oder Ernährungsgewohnheiten, sollen respektiert und nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Bewegungsförderung

Die Mobilität soll aktiv unterstützt werden, um Bettlägerigkeit vorzubeugen. Dazu gehören Bewegungshilfen, gezielte Förderung und die Möglichkeit, an die frische Luft zu kommen.

Symptomlinderung und Schmerztherapie

Akute und chronische Beschwerden müssen frühzeitig erkannt, fachgerecht behandelt und nach Möglichkeit gelindert werden, um das Wohlbefinden zu verbessern.

Bedarfsgerechte Ernährung

Speisen und Getränke sollen in ausreichender Menge, abwechslungsreich, gesund und appetitlich angeboten werden. Persönliche Vorlieben, Unverträglichkeiten und gesundheitliche Anforderungen sind zu beachten.

Hilfe beim Essen und Trinken

Wer Unterstützung benötigt, soll diese in angemessener Weise erhalten – mit ausreichend Zeit und in einer respektvollen Umgebung.

Künstliche Ernährung

Ernährungsmaßnahmen wie Magensonden oder Infusionen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung und unter Abwägung medizinischer, ethischer und rechtlicher Aspekte erfolgen.

Beschwerdemanagement

Beschwerden müssen ernst genommen und vertraulich behandelt werden. Betroffene sollen ohne Nachteile Kritik äußern können und über die Reaktion darauf informiert werden.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat Anspruch auf umfassende Informationen zu Beratung, Hilfe, Pflege und Behandlung.

Umfassende Beratung für informierte Entscheidungen

Sie haben das Recht auf Beratung zu Pflege, Betreuung, Wohnformen und Wohnraumanpassung. Ziel ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Informieren Sie sich frühzeitig über Angebote, Kosten und Realisierbarkeit. Pflegekassen, staatliche Stellen und private Pflegeversicherer sind zur Beratung verpflichtet. Probebesuche oder Probewohnen können Ihre Entscheidungsfindung unterstützen.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Ihre Angehörigen werden in Pflege, Betreuung und Behandlung einbezogen. Ihre Erfahrungen sind zu berücksichtigen, solange Ihre Bedürfnisse gewahrt bleiben. Bei Verhinderung besteht Anspruch auf Ersatzpflege. Angehörige können Schulungen erhalten, um Sie bestmöglich zu versorgen.

Transparenz bei Verträgen, Kosten und Leistungen

Vor Vertragsabschluss mit Diensten oder Einrichtungen müssen Sie verständliche Informationen über Leistungen, Preise und Kostenbeteiligungen erhalten. Vertragsinhalte, Leistungsänderungen und Entgelte müssen klar geregelt und offengelegt werden.

Medizinische und pflegerische Aufklärung

Sie haben das Recht auf verständliche und einfühlsame Informationen zu Diagnosen, Behandlungen, Risiken und Alternativen.

Forschung und Einwilligung

Ihre Mitwirkung an Forschungsvorhaben setzt Ihre Zustimmung voraus. Nachteile dürfen Ihnen bei Ablehnung nicht entstehen. Bei fehlender Entscheidungsfähigkeit ist die Zustimmung eines Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters erforderlich, sofern ein gesundheitlicher Nutzen zu erwarten ist.

Einsicht in Dokumente

Mit Zustimmung des Bewohners dürfen Angehörige und gesetzliche Betreuer die Pflegedokumentation einsehen.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Bedarfsgerechte Kommunikation
Sie können erwarten, dass Ihre individuellen Kommunikationsbedürfnisse berücksichtigt werden, z. B. durch langsames und deutliches Sprechen oder Gesten. Falls nötig, soll Ihnen Hilfe bei der Nutzung von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät) oder der Hinzuziehung eines Dolmetschers angeboten werden.

Gesellschaftliche Teilhabe
Ihnen soll ermöglicht werden, sich entsprechend Ihren Interessen und Fähigkeiten in das gesellschaftliche Leben einzubringen – sei es durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement oder Bildungsangebote. Auch Informationen zu Politik, Kultur und Bildung sollen für Sie zugänglich sein.

Individuelle Wünsche
Teilen Sie dem Pflegepersonal Ihre Bedürfnisse mit, um gemeinsam Lösungen für eine alltagsnahe Gestaltung zu finden.

Unterstützung in der eigenen Wohnung
Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung können sich durch Freiwillige oder karitative Einrichtungen unterstützen lassen, um an Bildungs- oder Freizeitangeboten teilzunehmen. Sozialleistungsträger beraten über mögliche Kostenzuschüsse.

Angebote in Pflegeeinrichtungen
Stationäre Einrichtungen sollten Ihnen Aktivitäten bieten, die Ihren Interessen entsprechen, aber auch Ihren Wunsch respektieren, nicht teilzunehmen. Zudem haben Sie das Recht, über Gremien wie den Heimbeirat Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, etwa zu Heimordnungen, Speiseplänen oder baulichen Maßnahmen.

Wahlrecht und politische Mitbestimmung
Sie haben das Recht, an Wahlen teilzunehmen. Falls erforderlich, können Sie eine Hilfsperson benennen oder per Briefwahl abstimmen.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, gemäß seiner Kultur, Weltanschauung und Religion zu leben und diese frei auszuüben.

Berücksichtigung kultureller und religiöser Werte

Ihre kulturellen und religiösen Gewohnheiten sowie individuellen Bedürfnisse sollen bestmöglich berücksichtigt werden. Informieren Sie die an Ihrer Pflege, Betreuung und Behandlung beteiligten Personen darüber oder lassen Sie sie informieren, wenn Ihnen bestimmte Umgangsformen, Werte, Rituale oder religiöse Handlungen besonders wichtig sind.

Ausübung religiöser Handlungen

Wenn Sie religiöse Rituale oder Handlungen wie Beten, Fasten oder rituelle Waschungen praktizieren möchten, soll Ihnen die dafür notwendige Unterstützung gewährt werden. Bitte beachten Sie bei der Wahl eines Dienstes oder einer stationären Einrichtung, dass sich religiös oder weltanschaulich ausgerichtete Träger an bestimmten Werten und Vorstellungen orientieren.

Unterstützung bei existenziellen Fragen

Ihre grundlegenden Lebensfragen und Ängste sollen ernst genommen werden. Auf Wunsch kann eine geistliche oder seelsorgerisch tätige Person hinzugezogen werden, um Ihnen beizustehen.

Respekt gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen

Unabhängig von der persönlichen Überzeugung der betreuenden Personen haben Sie das Recht, mit Respekt behandelt zu werden – auch dann, wenn Ihre Weltanschauung nicht geteilt wird.

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Individuelle Sterbebegleitung

Der Sterbeprozess soll so würdevoll und schmerzfrei wie möglich gestaltet werden. Ihre Wünsche bezüglich medizinischer, psychologischer oder seelsorgerlicher Begleitung sollen berücksichtigt werden – unabhängig davon, wo Sie sterben. Hospizdienste bieten entsprechende Unterstützung.

Zusammenarbeit mit Angehörigen

Ihre Angehörigen oder Vertrauenspersonen sollen – sofern Sie es wünschen – in die Sterbebegleitung einbezogen und unterstützt werden. Ihr Wunsch, bestimmte Personen auszuschließen, wird respektiert.

Selbstbestimmung am Lebensende

Solange Sie einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über medizinische Maßnahmen oder deren Abbruch. Ärztinnen und Ärzte dürfen jedoch keine Handlungen setzen, die gezielt Ihren Tod herbeiführen.

Vorsorgeverfügungen

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, falls Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Diese bindet Ärztinnen, Bevollmächtigte und Betreuende, sofern sie auf die konkrete Situation zutrifft. Informationen hierzu erhalten Sie bei Justizministerien, Verbraucherorganisationen oder Wohlfahrtsverbänden.

Abschiednahme und Bestattung

Ihr Körper soll auch nach dem Tod mit Respekt behandelt werden. Ihre zu Lebzeiten geäußerten Wünsche zur Abschiednahme, Aufbahrung oder Bestattung sollen beachtet werden.

Verfügung über den Körper

Sie können zu Lebzeiten festlegen, ob Ihre Organe gespendet oder Ihr Körper wissenschaftlichen Zwecken überlassen werden soll. Ohne eine entsprechende Erklärung ist eine Organentnahme nur mit Zustimmung der Angehörigen erlaubt.

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